Die Scheidung selbst ist die gerichtliche Auflösung des Ehebandes. Sie führt zu einer Änderung des Personenstands. Während der Ehe ist man verheiratet, mit der Scheidung ändert sich der Personenstand in geschieden; das heisst jedoch, dass man durch eine Scheidung nicht wieder seinen alten Personenstand ledig erlangen kann.
Die Scheidung selbst ist juristisch meist unproblematisch; es muss in der Regel lediglich darauf geachtet werden, dass die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Das deutsche Scheidungsrecht lässt eine Scheidung einer Ehe zu, wenn sie im Sinne des Gesetzgebers "gescheitert" ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Eheleute bereits ein Jahr getrennt leben und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.
Unter wirtschaftlichen Aspekten sind die mit der Scheidung zu regelnden Scheidungsfolgeangelegenheiten wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Ehegattenunterhalt viel entscheidender als die Scheidung selbst.