Die erfolgreiche Verteidigung von Beamten in Disziplinarverfahren erfordert neben Fachwissen als Grundvoraussetzung vor allem Erfahrung in diesem, für Beamte höchst existenziellem Rechtsgebiet.
Nur wenn man als Disziplinarverteidiger in der Lage ist, sich sowohl in den beschuldigten Beamten als auch in die Beweggründe des Dienstherren zu versetzten, wird man in der Lage sein, einen drohenden Schaden von der Karriere eines Beamten abzuwenden.