Die Verteidigung von Beamten und Amtsträgern in Ermittlungsverfahren ist nur dann erfolgreich möglich, wenn der Rechtsanwalt sowohl im Strafrecht als auch im Dienstrecht versiert tätig ist. Die Spezialiserung von Rechtsanwalt Arnold als Fachanwalt sowohl für Strafrecht als auch für Verwaltungsrecht folgt dieser Erkenntnis. Die dienstrechtlichen Folgen eines Strafverfahrens erfordern, dass man an dessen Auswirkungen zum Ende des Verfahrens schon bei dessen Anfang denkt.
Ob nun der Vorwurf gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt erhoben wird oder sich gegen einen mit Beschaffung befassten Beamten wegen vermeintlicher Haushaltsuntreue richtet, immer ist fachkundiges und vor allem dezentes Vorgehen in der Strafverteidigung notwendig.