Rechtsanwalt Arnold ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht einerseits und als Fachanwalt für Strafrecht andererseits auf die Bereiche des
- öffentlichen Dienstrechts,
- der Straf- und Disziplinarverteidigung,
- sowie der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
von Beamten, Soldaten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes spezialisiert. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in den weiteren Rubriken.