Im März 2017 hat RA Arnold als Sachverständiger für Beamtenrecht in einer Anhörung des Innenausschusses des Landtages NRW zur Gesetzesänderung der umstrittenen Frauenförderung Stellung genommen.
Im Januar 2017 hat Rechtsanwalt Arnold die Mitglieder der GdP Bonn über den rechtlichen Stand der umstrittenen Frauenförderung in NRW informiert.
Im Juli 2016 hat Rechtsanwalt Arnold als Referent an einer Schulung des Aus- und Fortbildungszentrum der Bundespolizei in Swistal teilgenommen und Disziplinarverfahren aus der Verteidigung dargestellt.
Im Juli 2016 wurde Rechtsanwalt Arnold auch weiterhin zum Lehrbeauftragten für die Ausbildung der Bundespolizei an der Hochschule des Bundes bestellt.
Im September 2016 hat Rechtsanwalt die Ermittlungsführer der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin in Disziplinarverfahren im Umgang mit einem „fairen“ Verfahren geschult
Im Oktober hat Rechtsanwalt Arnold als Referent bei der Disziplinarverteidiger-Tagung der GdP über Verteidigungsstrategien vorgetragen.
Im November 2016 hat Rechtsanwalt Arnold an der Hochschule des Bundes einen Vortrag zu Gewalt gegen Polizeibeamten vor studierenden der Bundespolizei gehalten.
Im Januar 2017 hat Rechtsanwalt Arnold die Mitglieder der GdP Bergisches Land über Schmerzensgeldansprüche von verletzten Polizisten informiert.
Im Juni 2016 hat Rechtsanwalt Arnold an der Hochschule des Bundes einen Vortrag zu Gewalt gegen Polizeibeamten vor Studierenden der Bundespolizei gehalten.
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