Steigende Gewalt gegen Polizisten
Die nach dem Lagebild des LKA NRW steigende Zahl von zum Teil schweren Angriffen auf Polizeibeamte kommentiert und erläutert RA Arnold (link zum Artikel).
Die nach dem Lagebild des LKA NRW steigende Zahl von zum Teil schweren Angriffen auf Polizeibeamte kommentiert und erläutert RA Arnold (link zum Artikel).
Ausgelöst durch die Schüsse auf einen 16jährigen in Dortmund erläutert RA Arnold auf Anfrage die Probleme beim Einsatz von Bodycams durch Polizeibeamte (link zum Artikel).
Kölner Ultras hatte Zivilfahnder bedrängt und als einer der Täter später festgenommen wurde soll er angeblich von einem Streifenpolizist geschlagen worden sein. Nach zweitägiger Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte RA Arnold erreichen, dass der angeklagte Polizist freigesprochen wurde (link zum Bericht).
Nach einem Einsatz gegen einen Corona-Leugner in Köln waren zwei Polizisten wegen Fälschung einer Strafanzeige angeklagt, aber am Ende freigesprochen. Die Vorwürfe waren unberechtigt. RA Arnold erläuterte die Hintergründe.
RA Arnold weist die Vorwürfe, Polizeibeamte aus Köln hätten sich über interne chats zu ”gewalttätigen Einsätzen“ verabredet zurück und erläutert die Hintergründe.
In einem Supermarkt hatten zwei "Reichsbürger" absichtlich das Tragen von Masken verweigert um dann zwei Polizisten angreifen zu können. RA Arnold kommentiert als Nebenkläger das Verfahren gegen diesen vor dem Landgericht Bonn.
Bei der Räumung des Dannenröder Forst hat eine Aktivistin zwei SEK-Beamte in 15m-Höhe mehrfach getreten und versucht von den Bäumen zu stoßen. In dem Strafverfahren gegen die Aktivistin vertritt RA Arnold die Beamten und erreicht vollständigen Identitätsschutz für die Beamten.
RA Arnold erläutert für focus-online, dass ein bei einem Amoklauf schwerverletzter Polizist auch nach der Selbsttötung des Täters gleichwohl eine Entschädigung erhält.
Die Staatsanwaltschaften klagen immer öfter Polizeibeamte an. Allerdings nicht immer richtig: Anfang März 2020 hat das AG Siegburg einen Polizisten vom Vorwurf einer vermeintlichen Falschaussage freigesprochen. Eine Woche später erfolgte ein Freispruch wegen angeblichen Geheimnisverrats beim AG Düsseldorf. In der dritten Woche in Folge wurde dann ein Polizist vom Vorwurf der Körperverletzung bei einer Festnahme beim AG Bonn freigesprochen. RA Arnold, der die Beamten verteidigt hat, sieht die hohe Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften als Grund für "unnötige" Anklagen.
Die Frage von rechtsextremen Äußerungen in chat-Gruppen bei der Polizei beschäftigen zu Zeit viele. Einer der dortigen Verdächtigen wurde zusätzlich wegen Körperverletzung im Amt von einer jungen Kollegin angezeigt. Ermittelt wurde dann leider nicht. Der Polizistin wird nun trotzdem Strafvereitelung vorgeworfen. RA Arnold kommentiert dies für seine Mandantin.
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