”Chat-Skandal“ bei Kölner Polizei
RA Arnold weist die Vorwürfe, Polizeibeamte aus Köln hätten sich über interne chats zu ”gewalttätigen Einsätzen“ verabredet zurück und erläutert die Hintergründe.
RA Arnold weist die Vorwürfe, Polizeibeamte aus Köln hätten sich über interne chats zu ”gewalttätigen Einsätzen“ verabredet zurück und erläutert die Hintergründe.
In einem Supermarkt hatten zwei "Reichsbürger" absichtlich das Tragen von Masken verweigert um dann zwei Polizisten angreifen zu können. RA Arnold kommentiert als Nebenkläger das Verfahren gegen diesen vor dem Landgericht Bonn.
Bei der Räumung des Dannenröder Forst hat eine Aktivistin zwei SEK-Beamte in 15m-Höhe mehrfach getreten und versucht von den Bäumen zu stoßen. In dem Strafverfahren gegen die Aktivistin vertritt RA Arnold die Beamten und erreicht vollständigen Identitätsschutz für die Beamten.
RA Arnold erläutert für focus-online, dass ein bei einem Amoklauf schwerverletzter Polizist auch nach der Selbsttötung des Täters gleichwohl eine Entschädigung erhält.
Die Staatsanwaltschaften klagen immer öfter Polizeibeamte an. Allerdings nicht immer richtig: Anfang März 2020 hat das AG Siegburg einen Polizisten vom Vorwurf einer vermeintlichen Falschaussage freigesprochen. Eine Woche später erfolgte ein Freispruch wegen angeblichen Geheimnisverrats beim AG Düsseldorf. In der dritten Woche in Folge wurde dann ein Polizist vom Vorwurf der Körperverletzung bei einer Festnahme beim AG Bonn freigesprochen. RA Arnold, der die Beamten verteidigt hat, sieht die hohe Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften als Grund für "unnötige" Anklagen.
Die Frage von rechtsextremen Äußerungen in chat-Gruppen bei der Polizei beschäftigen zu Zeit viele. Einer der dortigen Verdächtigen wurde zusätzlich wegen Körperverletzung im Amt von einer jungen Kollegin angezeigt. Ermittelt wurde dann leider nicht. Der Polizistin wird nun trotzdem Strafvereitelung vorgeworfen. RA Arnold kommentiert dies für seine Mandantin.
Erleichtert kommentiert RA Arnold die Einstellung der Ermittlungen nach der Festnahme eines Jugendlichen in der Düsseldorfer Altstadt im Sommer 2020.
Für den 17.11.2020 um 19:00 Uhr war ein Vortrag von Rechtsanwalt Felix Krumbein bei der Deutsch-Brasilianischen Gesellschaft in Bonn über die familienrechtlichen Beziehungen in einer deutsch-brasilianischen Familie geplant und auch bereits in der Zeitschrift Topicos, dem Sprachrohr der Deutsch-Brasilianischen Gesellschaft, angekündigt. Dieser Vortrag musste leider aufgrund der Corona-Pandemie entfallen, soll aber im nächsten Jahr nachgeholt werden. Der Vortrag wird eine kurze Darstellung der wichtigsten familienrechtlichen Beziehungen innerhalb brasilianischer und deutsch-brasilianischer Familien, die in Deutschland leben, unter besonderer Berücksichtigung des deutschen und brasilianischen Internationalen Privatrechts beinhalten. Dies umfasst die Bereiche Eheschließung, eheliches Güterrecht, Ausgleichsmechanismen im Rahmen einer Trennung und Scheidung und die Beziehungen zwischen den Kindern und ihren Eltern.
Zur Frage eines rechtsextremen chats bei der Polizei erläutert RA Arnold die relevanten rechtlichen Hintergründe.
RA Arnold rechtfertigt als Verteidiger das Vorgehen des beschuldigten Polizisten in der Düsseldorfer Altstadt im Kölner Stadtanzeiger.
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