Brandanschlag auf SEK-Beamte
RA Arnold erläutert die Hintergründes Brandes, bei dem fast zwei SEK-Beamten während eines Zugriffs verstorben wären (link zum Bericht).
RA Arnold erläutert die Hintergründes Brandes, bei dem fast zwei SEK-Beamten während eines Zugriffs verstorben wären (link zum Bericht).
Vom Vorwurf einer angeblichen Verfolgung Unschuldiger durch eine falsche Strafanzeige wurde ein Polizeibeamter in Köln freigesprochen. RA Arnold kritisiert insbesondere das unnötig lange Verfahren (link zum Bericht).
RA Arnold kommentiert die Einstellung des Verfahrens nicht nur gegen den ehemaligen Landrat, sondern auch für den von RA Arnold verteidigten ehrenamtlichen Feuerwehrchef (Flut im Ahrtal: 135 Tote – doch Porsche-Landrat muss nicht vor Gericht | Regional | BILD.de)
Auch in der Polizeiarbeit können Flüchtigkeitsfehler passieren. Von daher hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach auch eine Polizistin vom Vorwurf der Falschbeurkundung freigesprochen (link zum Bericht).
Zu dem ersten Verhandlungstag gegen Polizeibeamte vor dem Landgericht Dortmund wegen tötlicher Schüsse auf einen 16Jährgigen erläutert RA Arnold den notwendigen Schusswaffeneinsatz gegen Messerangriffe (link zum Bericht).
Bei einem heftigen Einsatz in Köln hat eine Polizisten insgesamt dreimal den Taser gegen einen Randaliere aktivieren müssen. Vom Vorwurf, dass dies unberechtigt gewesen sei, wurde diese freigesprochen. (link zum Bericht)
Für bundesweites Aufsehen hatte der Einsatz geführt, nachdem angeblich fünf kölner Polizeibeamte jemand so geschlagen und getreten zu haben, dass dieser hieran später verstorben ist. Nach sechs Verhandlungstagen wurden die Polizisten freigesprochen. Die anfänglichen Behauptungen der Zeugen haben sich als völlig falsch herausgestellt. (link zum Bericht)
Gegen einen Messerangriff konnten sich Polizeibeamte in Gummersbach nur durch den Einsatz der Schusswaffe verteidigen. RA Arnold erläutert die Hintergründe und dass offensichtlich die Justiz mit dem vorbestraften Täter nicht sachgerecht umgegangen ist (link zum Bericht)
In dem Verfahren um fünf angeklagte Polizeibeamte erläutert RA Arnold die Hintergründe. Insbesondere dazu, dass die Beamten den Tod des Verstorbenen nicht zu vertreten haben (link zum Bericht)
In dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Landrat und den ehrenamtlichen Feuerwehr-Leiter nach der Ahr Flut erläutert RA Arnold, als Verteidiger des Feuerwehrleiters, das Gutachten des Sachverständigen gerade zu den Versäumnissen des Landrats (Focus - Bericht Gutachten Ahr-Flut)
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