Tödliche Schüsse in Köln
RA Arnold erläutert, dass die Polizeibeamten bei der Räumung einer Wohnung nur in Notwehr gehandelt haben und keine Möglichkeit hatten, den Angriff anders abzuwehren. (link zum Bericht)
RA Arnold erläutert, dass die Polizeibeamten bei der Räumung einer Wohnung nur in Notwehr gehandelt haben und keine Möglichkeit hatten, den Angriff anders abzuwehren. (link zum Bericht)
Zu dem Ermittlungsverfahren um die tödlichen Schüsse auf einen 16-Jährigen in Dortmund erläutert RA Arnold die besonderen Herausforderungen bei der Abwehr eines Angriffs mit einem Messer auf Polizeibeamte (link zum Artikel).
Zu dem aktuellen Vorwurf, dass Polizeibeamte angeblich Gaffer an Videoaufnahmen eines dramatischen Polizeieinsatzes gehindert hätten, erläutert RA Arnold die Rechtslage (link zum Artikel).
Am Dienstag, den 30.08.2022 wird Rechtsanwalt Felix Krumbein bei der Deutsch-Brasilianischen Gesellschaft e.V. in der Kaiserstraße 201 in 53113 Bonn um 19:00 Uhr einen Vortrag zu den rechtlichen Beziehungen in der deutsch-brasilianischen Familie halten. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Hier ist ein Link mit mehr Informationen zu dem Vortrag.
Die nach dem Lagebild des LKA NRW steigende Zahl von zum Teil schweren Angriffen auf Polizeibeamte kommentiert und erläutert RA Arnold (link zum Artikel).
Ausgelöst durch die Schüsse auf einen 16jährigen in Dortmund erläutert RA Arnold auf Anfrage die Probleme beim Einsatz von Bodycams durch Polizeibeamte (link zum Artikel).
Kölner Ultras hatte Zivilfahnder bedrängt und als einer der Täter später festgenommen wurde soll er angeblich von einem Streifenpolizist geschlagen worden sein. Nach zweitägiger Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte RA Arnold erreichen, dass der angeklagte Polizist freigesprochen wurde (link zum Bericht).
Nach einem Einsatz gegen einen Corona-Leugner in Köln waren zwei Polizisten wegen Fälschung einer Strafanzeige angeklagt, aber am Ende freigesprochen. Die Vorwürfe waren unberechtigt. RA Arnold erläuterte die Hintergründe.
RA Arnold weist die Vorwürfe, Polizeibeamte aus Köln hätten sich über interne chats zu ”gewalttätigen Einsätzen“ verabredet zurück und erläutert die Hintergründe.
In einem Supermarkt hatten zwei "Reichsbürger" absichtlich das Tragen von Masken verweigert um dann zwei Polizisten angreifen zu können. RA Arnold kommentiert als Nebenkläger das Verfahren gegen diesen vor dem Landgericht Bonn.
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